Allgemeine Teilnahmebedingungen
1) Geltungsbereich und Anerkennung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
Folgende Allgemeine Bedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen, die im Programm von deinfm veranstaltet werden. deinfm behält sich vor, für einzelne Gewinnspiele besondere Teilnahmebedingungen aufzustellen. Diese sind unter "Rechtliche Hinweise" einsehbar.
Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel, das deinfm in seinem Programm veranstaltet, erkennt der Teilnehmer ausdrücklich und verbindlich die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen an:
2) Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen.
Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von deinfm und der Betriebsgesellschaft audio media service, Mitarbeiter von Kooperationspartnern des jeweiligen Gewinnspiels und alle Personen, welche mit der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft.
3) Ablauf des Gewinnspiels / Auswahlmechanik / Gewinn
Über den Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels wird der Teilnehmer im Programm von deinfm, ggf. auch in besonderen Teilnahmebedingungen (siehe unter Ziff. 1) informiert. Dies betrifft u. a. Beginn und Ende des Spiels, Teilnahme- und Auswahlverfahren, eventuelle Gewinnfragen bzw. -aufgaben.
4) Teilnahme und Kosten
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über die im Programm genannte(n) Kommunikationswege wie Telefon/Mail/Post/Fax/SMS möglich. Ein Anruf auf der lokalen, im Programm genannten Studiohotline aus dem Festnetz der deutschen Telekom ist zum City- bzw. Ferntarif möglich.
Im Übrigen richtet sich die Tarifierung nach dem vom Teilnehmer genutzten Verbindungsweg (Netz/Provider).
5) Gewinn
Bei Sachpreisen ist eine Barauszahlung des Gewinnwertes bzw. ein Umtausch des Gewinns ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Die Gewinnübergabe wird individuell mit dem Gewinner abgestimmt. Gewinne werden nur an den Gewinner persönlich unter Vorlage des Ausweises ausgegeben.
Zu gewinnen ist der jeweils von Moderatoren oder anderen Sprechern bezeichnete Preis. Weiterführende Leistungen wie z.B. Reisen zu einem eventuellen Veranstaltungsort, Übernachtung, Verpflegung, Spesen usw. sind nur dann im Preis inbegriffen, wenn diese Leistungen bei der Verlosung / beim Gewinnspiel im Programm von deinfm genannt wurden.
Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet deinfm nur in deren Namen an. deinfm ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für das Gewinnspiel.
6) Ausschluss von Teilnehmern
deinfm behält sich vor, Teilnehmer ohne Angaben von Gründen von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. deinfm kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von deinfm (Gewinnergespräch mit dem Moderator) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.
7) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Minderjährige, die das 14. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen. Stellt deinfm nachträglich fest, dass der Teilnehmer einen im Sinne von Ziff. 6 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 2 war, kann deinfm diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.
8) Veröffentlichung von Namen; Promotion
deinfm darf den Namen der Teilnehmer öffentlich im Programm und auf den Internetseiten von deinfm bekannt geben, es sei denn, der Teilnehmer widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung in schriftlicher Form. Der Teilnehmer verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-, Bewegtbild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen.
Die im Rahmen des Gewinnspiels geführten Gespräche / Telefonate können im Vorfeld aufgezeichnet und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt werden. Der Teilnehmer tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner Beiträge im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel an deinfm ab.
9) Abbruch Gewinnspiel
deinfm behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen deinfm zu.
10) Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11) Haftungsausschluss
deinfm haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, deinfm bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen vertragspflichten.
12) Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen
Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.b. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden allgemeinen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen bzw. der schriftlichen Gewinnbeschreibungen auf www.radioguetersloh.de.
13) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.
14) Gewinnspielanbieter
Anbieterin des Gewinnspiels ist die audio media service Produktionsgesellschaft mbh & Co. KG:
audio media service Produktions- und Verwaltungsgesellschaft mbh
Niedernstraße 21-27
33602 Bielefeld
Stand: Juli 2015